Feuerwehrdienstvorschriften

Abkürzung: FwDV

Die FwDV regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr und sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Außerdem dienen sie dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz Taktischer Einheiten der Feuerwehr.


FwDV 1 – Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

  • Persönliche Schutz- und Einsatzausrüstung
  • Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
  • Retten und Selbstretten
  • Verkehrssicherung
  • Sichtzeichen

FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr

  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Lehrgänge

FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

  • Gliederung der Taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug
  • Sitz- und Antreteordnung
  • Fahrzeugaufstellung
  • Einsatzablauf im Löscheinsatz
  • Einsatz eines Zuges
  • Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz 

FwDV 7 – Atemschutz

  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.

FwDV 8 – Tauchen

FwDV 10 – Die tragbaren Leitern

FwDV 100 – Führung und Leitung

FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz

  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren entsprechend der Gefahrengruppe.

FwDV/DV 800 – Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz

  • Diese (für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.

PDV/DV 810 – Sprech- und Datenfunkverkehr

  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt. Er umfasst den digitalen und analogen Sprechfunkverkehr.