GAMS Regel

Die GAMS-Regel ist eine Eselsbrücke für den Einsatzleiter, damit dieser keine wichtigen Erstmaßnahmen im Gefahrguteinsatz vergisst.
Bei Einsätzen mit alternativen Antrieben kann sie im Bedarfsfall ebenso angewendet werden.


G-efahr erkennen:

Im Feuerwehreinsatz treten Gefahren meist kombiniert auf. Nur weil von einem Kraftstoff Gefahren ausgehen können, dürfen weitere Gefährdungen nicht unbeachtet bleiben!
Die 4A-1C-4E-?-Regel-Gefahrenmatrix muss immer Beachtung finden!
Kennzeichnungen verschiedenster Art, Informationen von anwesenden Personen 
(z. B. Fahrer des verunglückten Pkw), die eigene Wahrnehmung (z. B. auffälliger Geruch) und die vorgefundene Lage können auf das Vorhandensein gefährlicher Stoffe hinweisen.

A-bsperren:

Der Absperrbereich bei Unfällen mit alternativen Fahrzeugen ist in Abhängigkeit von der vorgefunden Gefahrenlage festzulegen (z. B. in Anlehnung an die FwDV 500).
Wenn es die Einsatzlage zulässt, sollte die Standardabstände für Gefahren- und Absperrbereich (50 m / 100 m) eingehalten werden.
Die Anpassung der Absperrgrenzen an den Stoff und die bereits ausgetretene Menge muss unbedingt erfolgen, sobald die nötigen Informationen vorliegen!

M-enschenrettung durchführen:

Diese Einsatzmaßnahme darf nur mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung durchgeführt werden! Als geeignete persönliche Schutzausrüstung ist mindestens der umluftunabhängige Atemschutz zu betrachten.

S-pezialkräfte alarmieren:

Fachkundiges Personal und geeignetes Material sind ggf. zur sicheren Abarbeitung der Einsatzmaßnahmen an der Einsatzstelle erforderlich (z. B. Fachpersonal der Verkehrsbetriebe bei einem Busbrand mit Erdgasantrieb).